Schönfeld

  ( Rybaki )
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Aktuelles Kreis Crossen/Oder
mit den drei Städten Crossen Bobersberg Sommerfeld
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 Zeichnung Schönfeld liegt 19 km nordwestlich von Crossen an der Chaussee nach Fürstenberg a. Oder (heute ist Fürstenberg ein Ortsteil von Eisenhüttenstadt).
Von Crossen fährt man die Frankfurter Chaussee - nach 6 ½ km kurz hinter Güntersberg biegt man links in Richtung Messow ab. Von Messow sind es nur noch 3 km bis Schönfeld.
 Zeichnung

Schönfeld hatte 1939 etwa 660 Einwohner.      Kirchlich war Schönfeld in Messow eingepfarrt.


  • zur Geschichte des Ortes

Die erste urkundliche Erwähnung von Schönfeld erfolgte bereits vor 660 Jahren.
Natürlich wurde Schönfeld schon vor 1316 gegründet, vermutlich im Zuge der deutschen Ostsiedlung Mitte des 13. Jahrhunderts.

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Mit dem Vertrag vom 4. Juni 1316 bekundete der Askanier Markgraf Johann V. von Brandenburg in Rathenow(Havel), daß er dem Abt und dem Konvent des Klosters Neuzelle das "castellum Schedellowe" (Burg Schiedlo) und das "oppidum" (Städtchen) Fürstenberg für 500 Mark brandenburgisches Silber verkauft hat. Dabei wurden die Grenzen des Schiedloer Territoriums genau beschrieben
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und die Ortsnamen Schönfeld, "Lueme" (Lahmo), "Cuserin" (Kuschern), "Razlawestorph" (Ratzdorf), "Tzemetyn" (Sembten), Lawitz (genauso geschrieben), "Dyelow" (Diehlo), "Schönenvlytd" (Schönfließ), "Tzultendorp" (Ziltendorf) sowie ein "Frenellini de Bogemstorph"(Franz von Bomsdorf) genannt. Auch Gewässernamen wurden festgehalten.

Von dieser Urkunde sind allerdings nur spätere Abschriften erhalten

Der Markgraf und spätere Kurfürst Johann Cicero übereignete 1484 - Crossen und Züllichau waren gerade zu Brandenburg gekommen - den Ort “Schonenfeldt” den Mönchen in Neuzelle .
Diese hatten Schönfeld kurz vorher vom Sommerfelder Vogt Siegmund von Rotenburg gekauft. In ihrem Besitz blieb das Stück vom Kreis Crossen rund 100 Jahre.
Die Mönche setzten die Bauern als erbliche Besitzer ihrer Höfe ein. Sie verlangten nur mäßige Dienste und gaben sich mit erträglichen Abgaben an Geld und Naturalien zufrieden. Trotzdem blieben Interessenkämpfe nicht aus, vor allem als landwirtschaftliche Klosterbetriebe (Vorwerke) geschaffen wurden.
Möglicherweise sind die von Löben, die ab Ende des 16. Jahrhunderts als Herren auf Schönfeld genannt werden, zunächst Lehnsmänner von Neuzelle gewesen.

Das Kloster Neuzelle gründete 1268 der Wettiner Markgraf Heinrich der Erlauchte, dem auch Guben und Sommerfeld ihr Entstehen verdanken. Er rief die Zisterzienser, um den Nordostwinkel der Niederlausitz zu erschließen und zu sichern.
Erst die Abtretung der Niederlausitz an Preußen 1815 bedeutete das "Aus" für das letzte deutsche Zisterzienserkloster. Ab 1817 machten die preußischen Reformen die Vasallenstadt Fürstenberg und die Dörfer frei. Sie wandelten den direkten Klosterbesitz in Domänen und Oberförstereien im Rahmen eines Fonds zur Förderung des Schul- und Kirchenwesens der Niederlausitz um.
Aber auch in späteren Zeiten bestanden enge vor allem geistige Verbindungen mit Neuzelle. Viele tüchtige Lehrer des Kreises Crossen dürften in dem preußischen Seminar, das von 1818 bis 1922 im ehemaligen Kloster bestand, ihre Berufsausbildung erhalten haben. Die Crossener Ausbildungsstätte für Lehrerinnen zog 1922 nach Neuzelle um.

 Schule  Gasthof  Laden
Teich und Schule Gasthof Kolonialwarenladen

Laut Lehnsregister von 1644 waren bereits die von Löben in Schönfeld ansässig.

In der Klassifikation 1718/19 wird Schönfeld wie folgt erwähnt:

Der Besitzer des Gutes in Schönfe1d war im Jahre 1713 Freiherr Friedrich Erentreich von Löben. Er wohnte im Ort und war kinderlos. Er hatte einen Bruder, den Generalmajor von Löben. Die von Löben bewirtschafteten auch das Gut in Kurtschow.

Es gab 11 Vollbauern: Den Schulzen G. Türck, Bedner, Noach, Bohl, Buraß, Buhe, Krüger, Müller, Petzoldt, Gruntzke, Jatsche, Päte.
Weiter zählte man 11 Halbbauern: Mattniß, Maschke, Peicke, Pustack, Ploschentz, Lust, Reschke, Ferstag, Sturmann, Barkatz, Rabann und 20 Gärtner: Bumeck, Weintzke, Lutsche, Steinke, Hopcke, Dabisch, Lojasche, Koschau, Lievicke, Mischke, Schilicke, Kachel, Habe, Greschker, A. Damasch, Tscheschke, Maitag, M. Damasch, Robbel und Balde.

Es gab eine Windmühle und eine Wassermühle. Der Acker war gut und gehörte zu dem besten im Kreise. Die Schäferei betreute 1300 Schafe, es stand reichlich Brennholz zur Verfügung. In der Oder wurde etwas Fischerei betrieben. Einige Bienenstöcke wurden gezählt und etwas Hopfen angebaut, aber nicht zum Verkauf.
Ein Schulmeister ohne Haus und Land war tätig. Die Bauern brachten 141 Fuhren Heu in die Scheunen, die Halbbauern 132 Fuhren und die Gärtner 140 Fuhren. Der Wiesenwuchs war gut.
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Im Bratring 1806 wird Schönfeld wie folgt erwähnt:

Schönfeld Schönfeld war im Jahre 1806 ein Gutsdorf. Es hatte 20 Ganzbauern, 11 Halbbauern, 13 Kossäten, 52 Büdner, 27 Einlieger und verschiedene Handwerker, 1 Schmiede, Ziegelei, 2 Wassermühlen.
Schönfeld hatte 1806:
  113 Feuerstellen  786 Einwohner


In der “Topografischen Übersicht des Reg.Bez. Frankfurt/Oder” aus dem Jahre1840 erscheint:
  ♦ Im Jahre 1840 hatte Schönfeld 62 Wohngebäude und 503 Einwohner.
  ♦ Im Jahre 1840 gehörte das Rittergut einem von Schönfeld aus Berlin.
  ♦ Die Kirche von Schönfeld war eine Filialkirche von Messow .

Für das Jahr 1852 werden genannt: Schönfeld = Dorf und Rittergut mit 558 Einwohner.


  • Die Kirche

Kirche
Kirche in Schönfeld
Die kleine Fachwerkkirche des Dorfes Schönfeld wurde 1659 von einem Angehörigen der Familie von Löben erbaut, aber erst 1677 eingeweiht. Der Sohn des Erbauers stattete dann 1680 die Kirche mit “Mahl- und Schmuckwerk” aus. Den Taufengel schenkte im Jahre 1767 der Archidiakonusin Crossen. Mancherlei Andenken in dem Kirchlein erinnerten an die Familie von Löben.

Die beiden Glocken im Turm stammten von den Meistern Franz Voillard zu Frankfurt/Oder (1667) und Christian See zu Berlin (1722).
Der Kanzelaltar gehört der 2. Hälfte des 18. Jahrhundert an.

Eine Gedenktafel für die Instandsetzung der Kirche durch Friedrich von Löben in den Jahren 1663 und 1664 soll nach dem Märkischen Museum in Berlin gebracht sein. Leider waren die Inschriften auf dieser Tafel durch unsachgemäßige Erneuerung kaum noch lesbar.
Kanzelaltar
Kanzelaltar

  • Das Gut und der Kampf der Bauern von Schönfeld.

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Schönfeld - Meßtischblatt
Wie bereits oben erwähnt, gehörte das Dorf Schönfeld bis zum 30jährigen Kriege zum Kloster Neuzelle. Das bäuerliche Leben in Schönfeld war erträglich. Im übrigen Deutschland dagegen wurden zu dieser Zeit die Bauern viel strenger behandelt. Es wurden immer mehr neue Lasten und Abgaben auferlegt. Jene Welle der Bedrückung und Entrechtung der Bauern rief dort den Bauernaufstand von 1525 hervor. Trotzdem blieben Interessenkämpfe bei den Schönefelder Bauern nicht aus.

Aufgrund des immer stärkeren Druckes auf die Bauern klagten im Jahre 1594 die Schönefelder Bauern vor der Kurfürstlichen Regierung zu Küstrin, wobei folgende Erschwernisse dargelegt wurden:
 •  Erweiterung des Hofedienstes auf 4 und mehr Tagen in der Woche.
 •  Die Bauern mußten unter Zwang ihre besten Äcker gegen geringere tauschen.
 •  Den Gärtnern wurde das Land und die Wiesen genommen
 •  Hochwasser hatte die Heuernte vernichtet -trotzdem war die gleiche Heumenge zu liefern.
    Aus diesem Grunde wurden 19 Ochsen abgepfändet und nicht wieder zurückgegeben.

Der Rittergutsbesitzer Friedrich von Löben mußte während der Verhandlung die Richtigkeit der Bauern zugeben.Aber die Bauern wären zu langsam an die Dienste gegeangen. Deshalb mußte er den Hofedienst verlängern. Die Ochsen seien vom Crossener Amt gepfändet worden - er hätte mit der Sache nichts zu tun.

Die Räte in Küstrin fällten folgendes Urteil:

 •  Die Gemeinde wurde verpflichtet, zur rechten Zeit, nämlich mit Sonnenaufgang, zum Dienste zu erscheinen, zum Morgenbrot und Vesperzeit nur eine Stunde,
    zu Mittag zwei Stunden zu ruhen und “mit der Sonnen Niedergang” erst wieder abzuziehen.
 •  Die Gärtner bekommen ihre Wiesen und Äcker zurück - sie haben die althergebrachten Abgaben zu zahlen.
    Erst bei Unterlassung der Zahlung hat der Besitzer das Recht, ihnen Acker und Wiesen abzunehmen.
 •  Das Amt in Crossen soll aufgefordert werden, die Ochsen sofort zurückzugeben, falls sie nochvorhanden sind.
 •  Der Hauptmann zu Crossen solle die Heuangelegenheit untersuchen, falls die Abgabe unberechtigt erzwungen wurde,
    so den von Löben zur Rückerstattung anhalten.

Aus dieser Angelegenheit (Klage, Verteidigung und Urteil) läßt sich ein gutes Bild der Schönfelder Verhältnisse am Ende des 16. Jahrhunderts gewinnen. Wir sehen die Gemeinde im kampf gegen die dreiste, alle rechtlichen Bindungen verachtende Gutsherrschaft. Wir sehen aber auch, daß die Bauern in Schönfeld keine unschuldsvollen Engel waren. Sie waren bei der Dienstleistung wohl sehr lässig, beim Kommen sehr unpünktlich. Auffallend ist hier das Streben der Bauern, die alten Rechte zu verteidigen. Dieser Kampf gegen die Übergriffe der Junker wurde von den Schönfelder Bauern jahrhundertelang geführt. Weitere Verhandlungen wurden 1610 und auch 1618 geschlichtet. Es war ein böses Spiel, verträge auf Verträge zu schließen und jeden sofort zu brechen!

Die schlimme Zeit des Dreißigjährigen Krieges benutzten die Gutsherrschaften zur Erweiterung ihres Besitzes. Sie vereinigten wüste Bauernhöfe mit dem Gute, erhielten dadurch Arbeitskräfte, die ununterbrochen zum Dienste bereitstehen mußten, und sie zahlten dafür keine Abgaben.
Die nächste Klage erfolgte 1664 in Küstrin. Hier unterlag der Freiherr von Löben kläglich in diesem Rechtskampf mit seinen Bauern. So hieß es in dem Urteil unter anderen, daß der Gemeinde das Recht, Schafe zu halten, nicht verwehrt werden könne - alle gepfändeten Schafe habe die Herrschaft wieder herauszugeben.

Der König Friedrich Wilhelm I. - er regierte von 1713 bis 1740 - untersuchte die 1713 eingeforderten Listen des Besitzes der Adligen: Dabei stellte er fest, daß sie fehlerhaft waren. 1714 ließ er auch den bäuerlichen Besitz untersuchen. Besonders ging es ihm um den Verbleib der wüsten Stellen. Das Ergebnis der Befragung - für die Nachwelt in der Klassifikation von 1718/19 festgehalten - war katastrophal. Im Herzogtum Crossen mußten nach einer Aufstellung von 1602   2769 steuerbare Hufen vorhanden sein. Im Jahre 1718 aber waren nur noch 1842½ auffindbar; es fehlten also 926½, d.h. ein Drittel der steuerbaren Hufen. Was fehlte, war meist unbemerkt in den Besitz der Gutsherrschaft gelangt.
Zur Regierungszeit Friedrichs des Großen kam es 1747 zur nächsten Klage, weil das Hüten im Busch durch die Herrschaft stark eingeschränkt wurde. Im Jahre 1751 beschwerten sich wieder die Bauern. Sie sollten gezwungen werden, ihre Niederungswiesen und Äcker abzugeben, um sie dann für einen höheren Pachtzins wieder zu erhalten. Zu dieser Zeit muß eine ganz einschneidende neue Festsetzung der Grenzen, der Rechte und Pflichten der Untertanen erfolgt sein, bei der die Bauern stark geschädigt wurden. Die Schönfelder Bauern ließen sich diese Willkür nicht gefallen; es scheint zu einem Aufstand der Bauern gekommen zu sein, der durch den von Löben mit Gewalt niedergeschlagen wurde. Als Ergebnis traf 1754 ein Schreiben der “Königl. Preuß. Kriegs- und Domäne Cammer” die ahnungslose Gemeinde, in dem verboten wurde, ohne Erlaubnis im Busch zu hüten.

Je mehr das 18. Jahrhundert, das Jahrhundert der unbeschränkten Fürstenmacht, sich seinem Ende neigte,desto stärker wurden die Eingriffe in die Rechte und Pflichten der leibeigenen Untertanen. Seit 1784 hatte die Gemeinde das Recht, im großem Busche zu hüten und Gras zu schneiden, völlig verloren. Sie hatte nur noch das Recht, den kleinen Busch zu behüten, jeder Beteiligte muß jedoch dafür 5 Tage Dienst leisten oder 30 Taler Miete zahlen.
Aber - es kam noch schlimmer. 1789 wurde den Bauern in einem Nachtrag mitgeteilt, daß keine Vermehrung ihres Viehbestandes erlaubt war. Die Herrschaft erhielt das Recht, jedes unrechtmäßige gehaltene Stück Vieh ohne weiteres dem Besitzer wegzunehmen, es dem ersten besten zu verkaufen und das Geld zurückzugeben.

Die Reformen von Stein und Hardenberg von 1807 zur Bauernbefreiung hoben endlich die Erbuntertänigkeit der Bauern auf. Das Regulierungsedikt vom 14. September 1811 sollte den Bauern das Eigentum an den von ihnen bewirtschafteten Höfen übertragen. Sie mussten sich aber von bisherigen Abgaben und Frondiensten durch eine Zahlung an die Gutsherrn und die königlichen Domainen-Ämter freikaufen, was auch zu weiteren Klagen der Schönfelder führte.
Als letzter Prozeß ist 1836 eine Klage der Kleinbüdner nachzuweisen. Sie hatten die Herrschaft verklagt, da ihnen seit 1827 das Raff- und Leseholz sowie Kien verweigert wurden. Sie waren aber bereit, auf ihr Recht zu verzichten, wenn ihnen jährlich 4 Klafter Holz geliefert würde. Die Herrachft ging darauf ein und trug die Hälfte der Prozeßkosten.
Nach 1850 zerstückelte man das Gut. Der Kampf der Schönfelder Bauern gegen die Gutsherrschaft war damit aus!

  Änd 19.03.2017
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